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FG München  v. - 7 K 2915/97

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 Satz 2

Angemessenheit einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantieme

Leitsatz

1. Die Zahlung einer Gewinntantieme an einen nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GbmH in der Aufbauphase des Unternehmens kann auch insoweit betrieblich veranlasst sein, als die Tantieme 50 v.H. des Jahresüberschusses vor Steuern und Tantieme übersteigt.

2. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei Vereinbarung der Tantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer dessen fachliche Qualität, sein Know-how und seine Geschäftsbeziehungen aufgrund seiner früheren Berufstätigkeit berücksichtigt worden sind.

Fundstelle(n):
UAAAB-10510

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