Festsetzung eines negativen Solidaritätszuschlags zur
Körperschaftsteuer
Festsetzung eines negativen
Solidaritätszuschlags
Solidaritätszuschlag zur KSt
2000
Leitsatz
Die ausschüttungsbedingten
Körperschaftsteuerminderungen i. S. des
§ 27 KStG sind
auf der Ebene der ausschüttenden Kapitalgesellschaft für die
Bemessung des Solidaritätszuschlags uneingeschränkt zu
berücksichtigen, so dass sich in Fällen, in denen die
Körperschaftsteuerminderung größer als die Tarifbelastung ist,
eine negative Bemessungsgrundlage für die den Solidaritätszuschlag,
und damit die Festsetzung eines negativen Solidaritätszuschlags ergeben
kann (Ausführungen zum Gesetzgebungsverfahren sowie zu Sinn und Zweck des
vereinfachten Anrechnungsverfahrens nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG
1995).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1269 Nr. 21 EFG 2003 S. 1732 EFG 2003 S. 1732 Nr. 23 XAAAB-10480
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