Fehlende wirtschaftliche Betätigung einer Gesellschaft im
Sitzstaat rechtfertigt noch nicht Beurteilung als Domizilgesellschaft
In England registriertes Unternehmen als Domizilgesellschaft
Körperschaftsteuer 1993, 1994
Feststellung des
verwendbaren Eigenkapitals zum und
Gewerbesteuermessbetrag 1993 und 1994
Leitsatz
Eine in Großbritannien
registrierte Kapitalgesellschaft, die im Inland tatsächlich Bauleistungen
aufgrund von Werkverträgen erbracht und auch über eigenes
fachkundiges Personal verfügt hat, ist auch dann nicht als
Domizilgesellschaft zu beurteilen, wenn sie in Großbritannien nicht
wirtschaftlich tätig war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1035 Nr. 16 EFG 2002 S. 880 EFG 2002 S. 880 Nr. 14 MAAAB-10475
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