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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 4927/99

Gesetze: EStG § 33

Abzugsfähigkeit von Mineralwasser als außergewöhnliche Belastung

Pauschale Berücksichtigung von sonstigen Fahrtkosten (ohne eigenes Kfz) von Behinderten

Leitsatz

1. Mineralwasser ist, auch wenn es ärztlich verordnet wurde, eine nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht abziehbare Diätverpflegung.

2. Sonstige krankheits- oder behindertenbedingte Fahrtkosten können grundsätzlich nur in der tatsächlich angefallenen Höhe, die zumindest glaubhaft zu machen ist, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
SAAAB-10473

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