Umgehungsgeschäft zwischen Ehegatten, wenn ein Ehegatte
eine Immobolie an den anderen Ehegatten veräußert und mit dem
Verkaufserlös eine Ferienwohnung im Ausland erworben wird
Entscheidungszuständigkeit für die Frage, ob eine einheitliche
und gesonderte Feststellung wegen geringer Bedeutung nicht durchzuführen
ist
Leitsatz
1. Aus der Verwendung, bzw. aus dem
Verwendungszweck des Kaufpreises kann grundsätzlich nicht auf einen
Gestaltungsmissbrauch und damit auf die Unzulässigkeit des
Veräußerungsgeschäftes geschlossen werden. Dies gilt auch
für Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten.
2. Die Entscheidung darüber, ob
eine einheitliche und gesonderte Feststellung durchgeführt wird, obliegt
auschließlich dem für die Feststellung zuständigem Finanzamt,
das ggf. mit einem Negativbescheid feststellt, dass eine einheitliche und
gesonderte Feststellung nicht erforderlich ist.
Ein solcher Negativbescheid ist
für das Finanzgericht im Klageverfahren gegen die
Einkommensteuerfestsetzung bindend.
Fundstelle(n): XAAAB-10467
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