Anwendung von
§ 8 Abs. 4 KStG a.F. auch auf
Veräußerungen innerhalb eines Konzerns
§ 8 Abs.
4 KSt a.F. ist auch auf Veräußerungen innerhalb eines Konzerns
anwendbar
Gesonderte Feststellung des verbleibenden
Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf
den als Rechtsnachfolgerin der XY GmbH
Leitsatz
§ 8 Abs. 4
KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 –
wirtschaftliche Identität zwischen der Person, die den Verlust erlitten
hat, und der Person, die Verlust geltend machen will, als Voraussetzung
für den Verlustabzug – ist auch bei Umschichtungen und
Umstrukturierungen innerhalb eines Konzern anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 544 Nr. 9 EFG 2003 S. 265 EFG 2003 S. 265 Nr. 4 IAAAB-10459
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