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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 3813/01 EFG 2003 S. 265

Gesetze: KStG 1990 § 8 Abs. 4

Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG a.F. auch auf Veräußerungen innerhalb eines Konzerns

§ 8 Abs. 4 KSt a.F. ist auch auf Veräußerungen innerhalb eines Konzerns anwendbar

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum

Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den als Rechtsnachfolgerin der XY GmbH

Leitsatz

§ 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 – wirtschaftliche Identität zwischen der Person, die den Verlust erlitten hat, und der Person, die Verlust geltend machen will, als Voraussetzung für den Verlustabzug – ist auch bei Umschichtungen und Umstrukturierungen innerhalb eines Konzern anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 544 Nr. 9
EFG 2003 S. 265
EFG 2003 S. 265 Nr. 4
IAAAB-10459

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