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FG München Urteil v. - 6 K 3617/01

Gesetze: AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 268 ff

Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bei Ehegatten

Leitsatz

1. Bei einer tatsächlichen Verständigung einen Abrechnungsbescheid betreffend, sind zumindest Gespräche über einen streitigen Sachverhalt, wie z. B. die konkrete Höhe des jeweiligen Erstattungsanspruchs oder über einen konkreten Aufteilungsmaßstab erforderlich.

2. Fehlen Anhaltspunkte für eine bestimmte Tilgungsabsicht des zahlenden Ehegatten, ist davon auszugehen, dass die Zahlung der Einkommensteuer für Rechnung beider Ehegatten als Gesamtschuldner bewirkt worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
KAAAB-10454

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