Zeitpunkt der Grundstücksentnahme durch
Wohnbebauung
Gewerbesteuermessbetrag 1994
Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs zur Einkommensteuer
1994
Leitsatz
Ein als gewillkürtes
Betriebsvermögen bilanziertes Grundstück gilt weder zum Zeitpunkt der
Stellung eines Bauantrages für die Errichtung eines Wohnhauses durch die
Tochter des Grundstückseigentümers als entnommen noch führt der
Baubeginn zu einer Entnahmehandlung, wenn eine betriebliche Nutzung des
Gebäudes, z. B. die Vermietung weiterhin möglich erscheint. Erst die
endgültige Zuweisung des Grundstücks zu privaten Zwecken –
hier: die unentgeltliche Übertragung des Grundstücks nach der
Fertigstellung des Hauses an die Tochter – bewirkt eine Entnahme des
Grundstücks.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1081 EFG 2002 S. 1081 Nr. 17 KÖSDI 2002 S. 13487 Nr. 11 VAAAB-10446
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