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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 2312/99

Gesetze: KStG § 8 Abs. 2 S. 3KStG a.F. § 27 Abs. 3 S. 2 AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Übernahme von Reisekosten

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 1991 bis 1994

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals 1991 bis 1994

Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den bis

Körperschaftsteuer 1991 und 1992

Leitsatz

Übernimmt eine Kapitalgesellschaft Aufwendungen für eine Reise, die nach dem Vortrag der Geschäftsführerin betrieblich veranlasst war, jedoch nach Art eines Familienurlaubs durchgeführt wurde, so ist darin eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen.

Fundstelle(n):
WAAAB-10437

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