Zahlungen einer GmbH an beherrschende ausländische
Gesellschafterin für technische Unterstützung und
Lizenzüberlassung als verdeckte Gewinnausschüttung
Körperschaftsteuer 1991 und 1992
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1991 und
1992
Gewerbesteuermessbetrag 1991 und 1992
Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum und
Leitsatz
Zahlt eine GmbH an die
ausländische beherrschende Gesellschafterin für die technische
Unterstützung und die Überlassung von Lizenzen eine Gebühr, die
sich prozentual am Umsatz orientiert, ohne dass die zu erbringenden
Technologietransferleistungen nach Art und Umfang möglichst genau und
vertraglich bindend konkretisiert und vereinbart sind und wird der Vertrag auf
dem die Zahlungen beruhen auch nicht vereinbarungsgerecht tatsächlich
durchgeführt, sind die Zahlungen (teilweise) als verdeckte
Gewinnausschüttungen zu beurteilen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 868 Nr. 14 EFG 2003 S. 952 EFG 2003 S. 952 Nr. 13 KÖSDI 2003 S. 13829 Nr. 8 CAAAB-10435
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