Vertrauensschutz im Rahmen einer mit der Steuerfahndungsstelle getroffenen Vereinbarung
Leitsatz
1. Vertrauensschutz aus einer im Rahmen eines Strafverfahrens getroffenen Vereinbarung ist nur bei Mitwirkung eines für die
Steuerfestsetzung befugten Amtsträgers möglich.
2.Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 76 Abs. 1 FGO wird durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt.
3. Die Glaubhaftmachung erheblicher Gründe für die Verlängerung einer Ausschlussfrist obliegt dem Antragsteller im Rahmen
einer gesteigerten Mitwirkungspflicht.
4. Erhebliche Gründe, die eine Vertagung erforderlich machen würden liegen nicht vor, wenn kein Interesse des Klägers erkennbar
ist, den Prozess inhaltlich weiterzubringen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-10410
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