Zuschüsse im sozialen Wohnungsbau bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
1. Zuschüsse im sozialen Wohnungsbau, gehören zu den Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sofern mit
deren Gewährung gleichzeitig Vereinbarungen getroffen wurden, die mit der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks in unmittelbarem
rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
2. Stellt der Steuerpflichtige keinen Antrag nach R 163 Abs. 2 EStR, nämlich die Einnahmen auf 10 Jahre zu verteilen, so kann
das nicht dahingehend gedeutet werden, das Wahlrecht sei nicht ausgeübt. In diesem Fall verbleibt es bei der Erfassung des
Zuschusses als Einnahme im Jahr des Zuflusses.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 462 EFG 2003 S. 462 Nr. 7 RAAAB-10404
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