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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 4113/01

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Abziehbarkeit von Versorgungsaufwendungen

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Ist in einem Übergabevertrag geregelt, dass der Veräußerer die Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln zu tragen hat und der Erwerber die Tischkost zuzubereiten hat, so kann der Erwerber die Kosten für die Lebensmittel nicht als Sonderausgaben abziehen.

2. Die Änderung eines Übergabevertrages mit fast zweijähriger Rückwirkung ist steuerrechtlich nicht möglich.

Fundstelle(n):
SAAAB-10392

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