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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 1645/99

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer bei Schulleiter

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Dem Leiter einer Schule steht ein „anderer Arbeitsplatz„ i.S.v. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG zur Verfügung, wenn sein Dienstzimmer objektiv geeignet ist zur Erledigung der einem Schulleiter obliegenden Verwaltungsaufgaben und zur Durchführung aller lehrertypischen Arbeiten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAB-10373

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