Ein Stuntteam in der Rechtsform einer
GbR, welches im Rahmen von Filmproduktionen oder Theaterstücken die in den
jeweiligen Regiebüchern vorgesehenen einzelnen Actionszenen wie z. B.
Autocarambolagen, Schlägereien oder pyrotechnische Effekte darstellt und
Showeffekte erzeugt sowie Schauspieler doubelt, ist nicht künstlerisch
tätig, so dass gewerbliche Einkünfte erzielt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1176 EFG 2002 S. 1176 Nr. 18 KÖSDI 2002 S. 13490 Nr. 11 ZAAAB-10368
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