Aufwendungen des Arbeitgebers für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitgliedes einer Bank als Arbeitslohn
Leitsatz
Die Übernahme von Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds einer Bank, das allenfalls abstrakt
gefährdet ist, durch den Arbeitgeber führt zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen nicht im ganz überwiegend
eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt wurden, weil die Maßnahmen zumindest teilweise aus gestalterischen
Gründen durchgeführt, nur teilweise bezuschusst worden sind und mit der Gewährung des Zuschusses ein erheblicher finanzieller,
dauerhafter Vorteil für das Vorstandsmitglied verbunden war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 573 Nr. 11 EFG 2000 S. 413 HAAAB-10361
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