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FG München Beschluss v. - 4 V 3956/02 EFG 2003 S. 942

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 1

Nachversteuerung des Erwerbs von Betriebsvermögen gemäß § 13 a Abs. 5 ErbStG

Leitsatz

Wird ein geerbter Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb insolvent, so erfolgt gemäß § 13 a Abs. 5 Nr. 1 eine Nachversteuerung des Erwerbs mit Erbschaftsteuer (ErbSt).

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1108 Nr. 18
EFG 2003 S. 942
EFG 2003 S. 942 Nr. 13
FR 2004 S. 820 Nr. 14
PAAAB-10341

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