Unzulässigkeit der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis
bei Vorläufigerklärung des Steuerbescheids in vollem Umfang
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage, falls während des
Klageverfahrens FA Steuerbescheid wegen Verfassungsmäßigkeit
für vorläufig erklärt,
§ 165 Abs. 1 Nr. 2 AO
Schenkungsteuer
Leitsatz
Hat das FA während eines
Klageverfahrens (betreffend die Verfassungsmäßigkeit der
rückwirkenden Anwendung des
ErbStG in der Fassung des
JStG
1997 vom auf in 1996 verwirklichte
Sachverhalte) den angefochtenen Steuerbescheid wegen der Bedenken des BFH gegen
die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des
ErbStG 1997 in vollem Umfang nach
§ 165 Abs. 1 Satz 2
Nr. 3 AO 1977 für vorläufig erklärt, so ist
die Klage nicht nach
§ 74 FGO auszusetzen, sondern
– ohne eine Erklärung der Erledigung der Hauptsache –
mangels Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig abzuweisen (gegen
BFH-Rechtsprechung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 500 Nr. 8 EFG 2003 S. 478 EFG 2003 S. 478 Nr. 7 XAAAB-10308
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