Wird im Rahmen eines nach der
Kraftfahrzeugsveräußerung zu erteilenden Endbescheids die
Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung für den Zeitraum vom Beginn des letzten
Entrichtungszeitraums bis zum Ende der Steuerpflicht aufgrund einer Mitteilung
der Zulassungsstelle über eine geänderte Einstufung des
Kraftfahrzeugs rückwirkend erhöht, hat das FA im Einspruchsverfahren
nicht nur die Dauer, sondern auch die Höhe der Steuer nachzuprüfen.
Bei einem solchen Endbescheid handelt es sich nicht um einen bloßen
Abrechnungsbescheid.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 870 TAAAB-10305
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.