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FG München Urteil v. - 4 K 493/99 EFG 2001 S. 528

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Jeeps als Zugmaschine

Leitsatz

1. Ein Geländewagen des Typs Ford/USA M 151 (offener Jeep), der sich zur Personenbeförderung eignet, ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich keine Zugmaschine und auch kein Lkw.

2. Eine Zugmaschine ist ein Fahrzeug, dessen wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung liegt und das nach seiner Bauart ausschließlich oder überwiegend zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern zu dienen geeignet und bestimmt ist. Eignet es sich auch zur Güter- oder Personenbeförderung, liegt ein Lkw oder Pkw vor.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 528
CAAAB-10299

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