Änderung fehlerhafter Einstufung von Fahrzeugen als LKW bei
Erstzulassungen ab dem bei der KraftSt gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Kraftfahrzeugsteuer (bisher 4 K 4520/99)
Leitsatz
Für die Frage, ob die
Festsetzung der KraftSt bei Fahrzeugen, die ab dem erstmalig
zugelassen wurden, und die im Erstbescheid zu Unrecht als LKW eingestuft und
nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert wurden, nach § 173 Abs. 1
Nr. 1 AO änderbar ist, kommt es entscheidend darauf an, ab welchem
Zeitpunkt die Finanzverwaltung in der Lage war oder sein musste, eine von
vornherein zutreffende Besteuerung der hier einschlägigen, als (Klein-)LKW
eingestuften Fahrzeugtypen zu erreichen. Ermöglichen es die
Bemühungen der Finanzverwaltung, innerhalb von drei Jahren den ganz
überwiegenden Teil der zweifelhaften Fahrzeugtypen mit zwar erheblichem,
aber im automatisierten Massenverfahren gerade noch vertretbaren Aufwand einer
zutreffenden Erstbesteuerung zuzuführen, so können die wenigen, noch
verbliebenen Fahrzeugtypen im Wege eines auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
gestützen Änderungsbescheides der zutreffenden Besteuerung nach dem
Hubraum unterworfen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 66 EFG 2003 S. 66 Nr. 2 UAAAB-10293
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