Hebt das FG einen
Kraftfahrzeugsteueränderungsbescheid mit Urteil im vollen Umfang –
also insoweit er zurück und in die Zukunft wirkt – auf, so dass der
ursprüngliche, das Kombinationsfahrzeug als Lkw einstufende
Kraftfahrzeugbescheid wiederauflebt und bestandskräftig wird, kann das FA
das Fahrzeug frühestens zu Beginn des ersten bei Zustellung des Urteils
noch nicht begonnenen Entrichtungszeitraum als Pkw einstufen.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 640 EFG 2002 S. 640 Nr. 10 ZAAAB-10261
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