Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei
Nichtbekanntgabe einer Vollstreckungsankündigung; Zeitraum für die
Nachholung einer Bekanntgabe; Hemmung der Zahlungsverjährung wegen
Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt
Leitsatz
1. Die Unterbrechung der
Zahlungsverjährung durch eine Vollstreckungsankündigung setzt die
Wirksamkeit der Vollstreckungsankündigung voraus. Allein die Absendung des
mit der Unterbrechungshandlung verbundenen Verwaltungsakts genügt nicht.
2. Die Wiederholung einer unwirksamen
Bekanntgabe (hier: der Vollstreckungsankündigung) ist nach dem Grundsatz
der Rechtssicherheit und dem Gebot des Rechtsfriedens spätestens nach
Ablauf der normalen Zahlungsverjährungsfrist von fünf Jahren
ausgeschlossen.
3. Zur Unterbrechung der
Zahlungsverjährung aufgrund einer nicht routinemäßigen, aber
seitens des FA nicht nachweisbaren Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 476 UAAAB-10254
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