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FG München Urteil v. - 4 K 3782/97 EFG 2000 S. 514

Gesetze: KraftStG § 2 Abs 2, KraftStG § 3, KraftStG § 9

Kraftfahrzeugsteuer: Kleintraktor als LKW

Leitsatz

1. Ein Fahrzeug ist nur dann eine Zugmaschine im Sinne des Kraftfahrzeugsteuerrechts, wenn es nach seiner Bauart und Ausstattung nicht der Beförderung von Personen und Gütern, sondern der Fortbewegung von Lasten durch Zug zu dienen geeignet und bestimmt ist.

2. Ein "Kleintraktor", dessen Einsatz insbesondere als landwirtschaftliche Zugmaschine nicht mehr unüblich ist und dessen Verwendungszweck (ohne Zusatzgeräte) sich im Wesentlichen im Ziehen kleinerer Lasten erschöpft, kann als Zugmaschine (zugmaschinentypisches Kraftfahrzeug) zu besteuern sein.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 514
GAAAB-10250

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