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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 3740/00

Gesetze: AO § 89, KraftStG § 8

Keine Hinweispflicht des FA auf Auflastung über 2.800 kg

Leitsatz

Es besteht keine Hinweispflicht des FA, sofern es überhaupt den Fahrzeugtyp des Steuerpflichtigen kennt, diesen auf die Möglichkeit einer steuergünstigeren Auflastung seines Fahrzeugs über 2.800 kg zulässiges Gesamtgewicht hinzuweisen.

Fundstelle(n):
JAAAB-10249

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