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FG München Urteil v. - 4 K 2750/00 EFG 2001 S. 528

Gesetze: KraftStG 1997 § 9 Abs. 1 Nr. 2f KraftStÄndG 1997 GG Art. 3 GGArt. 6 GGArt. 14 GG Art. 20 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997

Leitsatz

Die kraftfahrzeugsteuerliche Höherbesteuerung der als nicht schadstoffarm anerkannten Pkw durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 ist verfassungsgemäß. Die Erhöhung verletzt das GG weder, weil das Kraftfahrzeugsteuerrecht eine Differenzierung zur Minderbelastung von Familien nicht vorsieht, oder aufgrund der fehlenden Berücksichtigung sozialer Belange noch hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes oder der Eigentumsgarantie.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 528
XAAAB-10227

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