1. Die Steuerbefreiung nach
§ 3a KraftStG ist nicht
kalenderjährlich, sondern erst ab dem Tag, der im Schwerbehindertenausweis
als erster Geltungstag angegeben ist, zu gewähren.
2. Bei der versorgungsamtlichen
Feststellung des Schwerbehindertenstatus handelt es sich um einen
Grundlagenbescheid i. S. des
§ 171 Abs. 10 AO, der auch die
Feststellung betrifft, ab welchem Tag das Merkzeichen im
Schwerbehindertenausweis „a.G.” gilt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 500 EFG 2002 S. 500 Nr. 8 QAAAB-10212
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