Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei Insolvenzverwaltung
§ 5 Abs. 5 KraftStG
Kraftfahrzeugsteuer
Leitsatz
Gibt erst der Insolvenzverwalter,
nachdem er von der Existenz der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom
Gemeinschuldner der Leasinggesellschaft zurückgegebenen Kraftfahrzeuge
erfahren hat, eine den Erfordernissen des § 27 Abs. 3 StVZO entsprechenden
Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle ab, endet die
Kraftfahrzeugsteuerpflicht nicht vor Ablauf des Tages, an dem die
Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 53 EFG 2002 S. 53 Nr. 1 HAAAB-10202
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