Abtretung von GmbH-Anteilen zu einem unter dem gemeinen Wert
liegenden Preis
Schätzung von GmbH-Anteilen nach dem
Stuttgarter Verfahren § 7 Abs. 7, § 12 Abs. 2 ErbStG
Schenkungsteuer
Leitsatz
Die Vorschrift des § 7 Abs. 7
ErbStG ist auch anwendbar, wenn aufgrund der Satzung das Ausscheiden eines
Gesellschafters zwingend ist und die Gesellschaft die Abtretung des Anteils des
ausscheidenden Gesellschafters an eine von ihr bestimmte Person erzwingen kann.
Der Wert des übertragenen Anteils ist nach den Stuttgarter Verfahren zu
schätzen. Der Stichtagswert ist ausgehend von den vom
Belegenheitsfinanzamt für Zwecke der Vermögensteuer festgestellten
Werten im Wege der Interpolation zu ermitteln. Eine später eingetretene
Verschlechterung der Ertragssituation ist wegen des Stichtagsprinzips nicht zu
berücksichtigen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1615 BAAAB-10188
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