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FG München Urteil v. - 4 K 1424/96 EFG 2000 S. 85

Gesetze: ErbStG § 10 Abs 2ErbStG § 25 Abs 1 Satz 3ErbStG § 10 Abs 1ErbStH 1999 H 27 Satz 3

Nach § 10 Abs.2 ErbStG hinzuzurechender Steuerbetrag bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt und Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker

Leitsatz

Hat sich der Schenker bei einer Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt zur Übernahme der anfallenden Schenkungsteuer verpflichtet und sofort die Ablösung der gestundeten Steuer nach § 25 Abs.1 Satz 3 ErbStG beantragt, so ist zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs der Steuerwert nach § 10 Abs.1 ErbStG gemäß § 10 Abs.2 ErbStG lediglich um die sofort zu zahlende Steuer zuzüglich des Ablösungsbetrags der zinslos gestundeten Steuer nach § 25 Abs.1 ErbStG zu erhöhen (gegen Hinweis 27 Satz 3 zu § 10 ErbStG, Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch).

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 309 Nr. 6
EFG 2000 S. 85
SAAAB-10178

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