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FG München Urteil v. - 3 K 5042/02

Gesetze: ZK Art. 89 ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK Art. 214 Abs. 3 ZK-DVO Art. 577 ZK-DVO Art. 581 ZK-DVO Art. 589

Ausfuhrfrist in der aktiven Veredelung

Leitsatz

Die Überschreitung der Wiederausfuhrfrist im Rahmen einer aktiven Veredelung führt zur Abgabenschuld, wenn dem Veredeler die Ausfuhrfrist sowie die Folgen der Nichteinhaltung dieser Frist bekannt sind.

Fundstelle(n):
NAAAB-10145

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