Begrenzung der steuerrechtlichen
Geschäftsführerhaftung durch Aufgabenteilung zwischen mehreren
Geschäftsführern
Begrenzung der
Geschäftsführerhaftung
Haftung für
Umsatzsteuervoranmeldung 04/1994 der ALS Badeeinrichtungen Vertriebs
GmbH
Leitsatz
1. Bei der schriftlich und eindeutig
geregelten Verteilung der Geschäfte einer GmbH auf mehrere
Geschäftsführer kann die steuerrechtliche Haftung für den nach
der internen Aufgabenverteilung nur für den technischen Bereich, nicht
aber für die Steuerangelegenheiten zuständigen
Geschäftsführer zwar nicht ganz aufgehoben, aber dahin begrenzt
werden, dass er zwar den für die Steuerangelegenheiten zuständigen
Geschäftsführer überwachen muss, aber seine Verantwortlichkeit
insoweit solange begrenzt ist, als kein Anlass besteht, an der exakten
Erfüllung der steuerlichen Pflichten durch den zuständigen
Mitgeschäftsführer zu zweifeln.
2. Der Geschäftsführer muss
sich ein eventuelles schuldhaftes Verhalten eines anderen
Geschäftsführers nicht wie eigenes Handeln zurechnen lassen (Aufgabe
der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 3 K 3164/87,
EFG 1992, 642).
3. Weiß der
Geschäftsführer nicht, dass die für die Steuern zuständige,
alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin die von ihr allein
unterschriebenen Umsatzsteuervoranmeldung teils verspätet, teils gar nicht
abgegeben und nur unvollständige Steuerzahlungen geleistet hat, so sind
für ihn erkennbare Zahlungsschwierigkeiten der GmbH – Unterbleiben
der eigenen Gehaltszahlung, Ausbleiben der Zahlung eines Kunden über 300
000 DM – noch kein Anlass, an der ordnungsgemäßen
Erfüllung der steuerlichen Pflichten durch die
Mitgeschäftsführerin zu zweifeln und selbst die erforderlichen
Maßnahmen für die GmbH zu veranlassen.
Fundstelle(n): SAAAB-10139
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