Gesetze: MinöStG 31 Abs. 3 Nr.
4
MinöStV § 53 Abs. 1 Nr.
3
Mineralölsteuervergütung;
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts;
Überwachung
der Außenstände
Mineralölsteuer
Leitsatz
1. Um bei Zahlungsaufall des
Warenempfängers Mineralölsteuer vergütet zu erhalten, muß
der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, wenn ein Schuldenstand von
250.000 DM aufgelaufen, Lastschrifteinzug mehrfach geplatzt ist und zugesagte
Teilzahlungen nicht eingehalten werden.
2. Zu einer laufenden
Überwachung der Außenstände gehört es, Maßnahmen zur
Vermeidung eines Zahlungsausfalls zu ergreifen, wenn Lastschriften nicht mehr
eingelöst werden und ein Schuldenstand aufläuft, der in Anbetracht
der Liefermengen und -häufigkeit sowie der Leistungsfähigkeit des
Warenempfängers Ausfallrisiken birgt.
3 Zur Frage der wirksamen Absicherung
der Außenstände.
Fundstelle(n): JAAAB-10129
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