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FG München Urteil v. - 3 K 3857/99

Gesetze: MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4, MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

Mineralölsteuervergütung; laufende Überwachung der Außenstände

Mineralölsteuer (bisher 3 K 5067/97)

Leitsatz

Zu einer laufenden Überwachung der Außenstände i. S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV gehört es, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung eines Zahlungsausfalls zu ergreifen. Die Entgegennahme eines Wechsels ohne Sicherheit und Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Warenempfängers entspricht nicht der kaufmännischen Sorgfalt, wenn Außenstände in beträchtlicher Höhe angelaufen sind.

Fundstelle(n):
RAAAB-10122

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