Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer
Originalurkunde
Nachweis der Bevollmächtigung trotz §
62 Abs. 3 Satz 3 FGO nur durch Vorlage der Originalurkunde
Haftung für Umsatzsteuer
Körperschaftsteuer
Leitsatz
Die Vorschrift des § 62 Abs. 3
Satz 1 FGO i.d.F. v. erfordert die Bevollmächtigung durch
Vorlage einer Originalvollmacht nachzuweisen. Wird innerhalb der zur Vorlage
der Originalvollmacht ggü. einem berufsmäßigen Prozessvertreter
angeordneten Ausschlussfrist lediglich ein Abdruck der Bevollmächtigung
per Telefax übermittelt, genügt dies den Anforderungen auch unter
Berücksichtigung der seit geltenden Vereinfachungsregelung des
§ 62 Abs. 3 Satz 6 FGO nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 853 EFG 2002 S. 853 Nr. 13 VAAAB-10083
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