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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 3066/99

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Darlehenshingabe an finanziell angeschlagenen Gesellschafter-Geschäftsführer

Körperschaftsteuer 1996

Solidaritätszuschlag z. Körperschaftsteuer 1996

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH dem finanziell angeschlagenen Gesellschafter-Geschäftsführer ein ungesichertes Darlehen gibt, und zwar auch dann, wenn das Darlehen später wider Erwarten getilgt wird.

Fundstelle(n):
BAAAB-10068

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