Rückwirkung bei der Veräußerung
einbringungsgeborener Anteile
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die
Veräußerung einbringungsgeborener GmbH-Anteile allein aufgrund der
Fiktion des § 13 Abs. 2 Satz 2 UmwStG der Besteuerung unterworfen werden
darf, wenn der Veräußerer zu keinem Zeitpunkt wesentlich im Sinne
der jeweils gültigen Fassung des § 17 Abs. 1 EStG an der
untergegangenen (24 %) oder an der aufnehmenden Gesellschaft (8,4 %) beteiligt
gewesen ist. In diesem Fall würde die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze
des § 17 EStG in der ab 1999 gültigen Fassung rückwirkend in die
nach § 13 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1997 eingetretene Rechtslage eingreifen und
einen bereits abgeschlossenen, nichtsteuerbaren Vorgang der Besteuerung
unterwerfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1162 EFG 2003 S. 1162 Nr. 16 INF 2003 S. 566 Nr. 15 RAAAB-10067
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