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Finanzgericht München Beschluss v. - 2 V 4292/02 EFG 2003 S. 393

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1EStG § 2 Abs. 3 S. 4EStR 1999 R. 197 Abs. 3 FGO § 69

Ernstliche Zweifel an der horizontalen Verrechnung von Verlusten mit außerordentlichen Einkünften

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

1. Ernstlich zweifelhaft ist, ob § 2 Abs. 3 EStG eine ausdrückliche Vorschrift darstellt, die generell zur Verrechnung von Verlusten mit dem Veräußerungsgewinn auf der Ebene der Ermittlung der Einkünfte zwingt, so dass eine anteilige Verlustverrechnung nach § 2 Abs. 3 Satz 4 bei der Ermittlung der begünstigten Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 1 vorzunehmen ist.

2. Ist die Auslegung des Gesetzes durch die Verwaltung in R 197 Abs. 3 und H 197 zutreffend?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 655 Nr. 11
EFG 2003 S. 393
EFG 2003 S. 393 Nr. 6
INF 2003 S. 129 Nr. 4
XAAAB-10065

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