Ernstliche Zweifel an der horizontalen Verrechnung von Verlusten
mit außerordentlichen Einkünften
Einkommensteuer
2000
Leitsatz
1. Ernstlich zweifelhaft ist, ob
§ 2 Abs. 3 EStG
eine ausdrückliche Vorschrift darstellt, die generell zur Verrechnung von
Verlusten mit dem Veräußerungsgewinn auf der Ebene der Ermittlung
der Einkünfte zwingt, so dass eine anteilige Verlustverrechnung nach
§ 2 Abs. 3 Satz 4 bei der Ermittlung der begünstigten Einkünfte
i. S. des § 34 Abs. 1 vorzunehmen ist.
2. Ist die Auslegung des Gesetzes
durch die Verwaltung in R 197 Abs. 3 und H 197 zutreffend?
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 655 Nr. 11 EFG 2003 S. 393 EFG 2003 S. 393 Nr. 6 INF 2003 S. 129 Nr. 4 XAAAB-10065
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