Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten
beruflichen Tätigkeit eines im Außendienst tätigen
Arbeitnehmers
Zur Veröffentlichung an EFG am nach
Zulassung der Revision durch den BFH (VI R 66/02)
Leitsatz
Verbringt ein
Außendienstmitarbeiter, dem bei seinem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur
Verfügung steht, nachweislich 75 % seiner Arbeitszeit in seinem
häuslichen Arbeitszimmer, so ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt seiner
beruflichen Tätigkeit mit der Folge, dass die Kosten des Arbeitszimmers in
voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind.
Wird einem angestellten Arbeitnehmer
von seinem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, so sind
die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers voll absetzbar, wenn nachweislich
75% der Arbeitszeit im Arbeitszimmer verbracht werden.
Fundstelle(n): ZAAAB-10060
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