Kontokorrentverhältnisse zwischen verbundenen
Unternehmen
Leitsatz
Kontokorrentverhältnisse
zwischen einer GbR und Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht
anzuerkennen, wenn alle Gesellschaften vom selben Gesellschafter beherrscht
werden und die Darlehen nicht wie unter fremden Dritten vereinbart und
durchgeführt werden. Eine Teilwertberichtigung auf solche Darlehen ist der
GbR nicht möglich. Die Zinsen aus solchen Darlehen sind nicht als
Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der GbR zu erfassen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1292 EFG 2003 S. 1292 Nr. 18 INF 2003 S. 646 Nr. 17 OAAAB-10055
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