2. Erstattet das Finanzamt nahezu die
gesamte vorausbezahlte Einkommensteuer, weil es Hinweise in der
Steuererklärung und des EDV-Programms nicht beachtet, und setzt es trotz
Hinweises durch den Steuerpflichtigen den zu Rückzahlung bereitgehaltenen
Betrag erst nach einem Jahr fest, so sind Zinsen nach § 233a AO 1977 im
Billigkeitswege niedriger festzusetzen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1491 EFG 2002 S. 1491 Nr. 23 EAAAB-10054
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