Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977
bei grob schuldhafter Rücknahme eines Einspruchs aufgrund Vertrauens des
Steuerberaters auf die Auskunft des FA und seiner Mitarbeiter
Grobes Verschulden des Beraters
Kontrollmitteilung
Leitsatz
Die Änderung eines
bestandkräftig aufgrund von Kontrollmitteilungen geänderten
Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 scheitert
an den dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden groben Verschulden des Beraters,
wenn der Berater den Einspruch gegen den geänderten
Einkommensteuerbescheid im Vertrauen auf die Auskunft des FA und seiner
Mitarbeiter zurücknimmt und erst danach die Kontrollmitteilung aufgrund
der Bedenken des Mandanten überprüft und deren Unrichtigkeit
feststellt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1278 EFG 2003 S. 1278 Nr. 18 RAAAB-10041
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