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Finanzgericht München Urteil v. - 12 K 4528/98 EFG 2002 S. 151

Gesetze: UmwStG § 20 Abs. 2

Ausübungszeitpunkt des Bewertungswahlrechts

Leitsatz

Werden Kommanditanteile anlässlich der Sachgründung in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft eingebracht, so ist das aus § 20 Abs. 2 UmwStG folgende Bewertungswahlrecht mit Bindung auch für ertragsteuerliche Zwecke bei der Erstellung des Eröffnungsinventars (§ 240 Abs. 1 HGB) bzw. der Eröffnungsbilanz (§ 242 Abs. 1 HGB) auszuüben. Dies gilt für jede einzelne eingebrachte Kommanditbeteiligung. Ist von der Wahl eines Zwischenwerts zwischen Buchwert und Teilwert auszugehen, so kann der Wertansatz für die einzelne Beteiligung in der Schlussbilanz des ersten Wirtschaftsjahres auch dann nicht erhöht werden, wenn dies dem Ausgleich von Teilwertabschlägen auf andere Beteiligungen dienen soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1140 Nr. 18
EFG 2002 S. 151
EFG 2002 S. 151 Nr. 3
CAAAB-10033

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