Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung im gewerbesteuerlichen
Organkreis
Vertrauensschutz bei einer von der Rechtsprechung
zunächst nicht behandelten Rechtsfrage
Übermaßbesteuerung bei steuerlicher
Fehleinschätzung
Leitsatz
1. Vertrauensschutz zugunsten eines
Steuerpflichtigen heißt nicht, dass eine für ihn günstige
Interpretation einer gesetzlichen Regelung, die bis zu einem betimmten
Zeitpunkt von Verwaltung und Rechtsprechung nicht im Einzelnen in Frage
gestellt wurde, eine verlässliche Grundlage für eigene Dispositionen
des Steuerpflichtigen sein kann.
2. Besteht Streit darüber,
welcher Gemeinde der Gewerbesteuermessbetrag zusteht, so entscheidet die
Finanzbehörde auf Antrag durch Zuteilungsbescheid (§ 190
AO 1977). Eine unzutreffende Hebeberechtigung einer
Gemeinde kann nicht im Rechtstreit über den Gewerbesteuermessbescheid
geltend gemacht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 721 EFG 2003 S. 721 Nr. 10 BAAAB-10029
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