Keine Kürzung des Vorwegabzugs für
Vorsorgeaufwendungen zweier Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
trotz Zusage einer Altersversorgung nach 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 EStG
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
Der Vorwegabzug für
Vorsorgeaufwendungen ist für zwei zu je 50 % beteiligte
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit gleichgerichteten
Interessen nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10
c Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen, wenn diese ihnen eine Altersversorgung
zugesagt hat. Das gilt auch, wenn die GmbH Lebensversicherungen zu Gunsten der
Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossen hat, dafür jeweils
gleich hohe, als Betriebsausgaben geltend gemachte Einzahlungen auf die
Lebensversicherungen geleistet hat, sich aber aufgrund des unterschiedlichen
Lebensalters für die beiden Geschäftsführer unterschiedlich hohe
Ansprüche ergeben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1614 EFG 2003 S. 1614 Nr. 22 KÖSDI 2004 S. 14015 Nr. 1 XAAAB-10000
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