1. Es erscheint weder
willkürlich noch unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber
eine Gesellschaft mit beschrankter Haftung ohne Rücksicht auf die von ihr
ausgeübte Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb im
Sinne des
§ 2 Abs. 2 Satz 1
GewStG behandelt und hierbei keinen der freiberuflichen
Berufsleistung entsprechenden Kürzungsbetrag – entsprechend der
Behandlung von Grundstücksgesellschaften nach
§ 9 Nr. 1 Satz 2
GewStG – gewerbesteuermindernd berücksichtigt.
Angesichts der wirtschaftlichen Vorteile, die der selbständig tätige
Berufsträger durch die Wahl der Rechtsform der GmbH – auch im
Wettbewerb mit freiberuflichen Berufsträgern – genießt,
erscheint diese Differenzierung sachgerecht.
2. In der gewerbesteuerlichen
Behandlung kleiner Freiberufler-Kapitalgesellschaften ist keine
europarechtswidrige Diskriminierung zu erkennen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 574 Nr. 10 EFG 2003 S. 1722 EFG 2003 S. 1722 Nr. 23 HAAAB-09996
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