Keine rückwirkende Änderung einer
Übergangsrechnung
Einkommensteuer 1993
Leitsatz
Im Falle der Veräußerung
einer freiberuflichen Praxis mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist
zum Zeitpunkt der Veräußerung zum Betriebsvermögensvergleich
überzugehen. Rückstellungen sind in der Übergangsbilanz in der
Höhe zu bilden, wie sie von buchführenden Steuerpflichtigen zu bilden
gewesen wären. War zum Veräußerungszeitpunkt die
Nichtbilanzierung einer Schadensersatzforderung materiell-rechtlich richtig,
weil der Steuerpflichtige nicht mit einer Inanspruchnahme rechnen musste, so
kommt bei der Verpflichtung zum Schadensersatz in einem späteren
Veranlagungszeitraum eine rückwirkende Änderung des Steuerbescheids
für das Veräußerungsjahr nach § 175 AO nicht in Betracht.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1522 INF 2003 S. 724 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2005 S. 3624 DAAAB-09993
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