Realteilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs durch
Grundstücksentnahme
Gesonderte und einheitliche
Feststellung des Entnahmegewinns
Zurechnung des
Entnahmegewinns
Leitsatz
Findet die Realteilung eines im
Nachlass einer Erbengemeinschaft gehaltenen land- und forstwirtschaftlichen
Betriebs in der Form statt, das ein Miterbe das ihm zum Alleineigentum
übertragene bisher zum Betriebsvermögen zählende Wirtschaftsgut
in sein Privatvermögen entnimmt, entsteht der Entnahmegewinn noch im
Rahmen der bis dahin bestehenden Mitunternehmerschaft und ist deshalb gesondert
und einheitlich festzustellen. Haben die Miterben für diesen Fall keine
von der für die laufenden Einkünfte im Rahmen der
Mitunternehmerschaft abweichende Gewinnverteilungsabrede getroffen, ist der
Entnahmegewinn den Miterben nach dem Verhältnis der bislang geltenden
Verteilungsregelung zuzurechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1601 EFG 2003 S. 1601 Nr. 22 IAAAB-09987
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