Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung des § 19 Abs. 1
UStG bei Neugründungen
Umsatzsteuer 2000
Leitsatz
1. Bei Neugründungen (hier:
einer aus zwei gemeinnützigen Vereinen ausschließlich zur einmaligen
Durchführung einer Jubiläumsveranstaltung gegründeten GbR) ist
die Keinunternehmerbesteuerung i. S. des § 19 Abs. 1 UStG im Folgejahr
möglich, wenn der Umsatz in diesem Jahr 100000 DM (ab : 50000
Euro) nicht übersteigt und wenn der Umsatz im Jahr der Vorbereitung Null
bis maximal 32000 DM (ab : 16620 Euro) betragen hat (entgegen
, BStBl II 1985, 142 und Urteil des
Hessischen , EFG 1989, 544).
2. Spenden der jeweiligen
Vereinsvorstände, die der finanziellen Grundausstattung einer aus zwei
gemeinnützigen Vereinen ausschließlich zur einmaligen
Durchführung einer Jubiläumsveranstaltung gegründeten GbR
dienen, sind als sog. echte Zuschüsse nicht steuerbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1283 Nr. 21 EFG 2003 S. 1580 EFG 2003 S. 1580 Nr. 21 OAAAB-09985
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