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FG München Urteil v. - 4 K 801/01

Gesetze: BewG § 145 Abs. 3BewG § 138 Abs. 3 ERbStR 161 Abs. 5 ERbStR R 163 2003

Zur Anpassung des Bodenrichtwerts und dem Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts

Leitsatz

Für die Höhe des Bodenrichtwerts ist bei Erschließungskosten von Bedeutung, ob diese bereits geltend gemacht waren, d. h. vom bisherigen Eigentümer zu tragen waren, oder ob sie erst in der Person des Erwerbers entstehen. Die in R 163 ErbStR getroffene Auslegung ist sachgerecht

Fundstelle(n):
QAAAB-09980

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